Welche 2 Ermächtigungsgrundlagen sind bei Satzungen ohne Spezialermächtigungsgrundlage zu beachten?

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Wenn keine Spezialermächtigungsgrundlage in Betracht kommt, müssen bei Satzungen in der Regel zwei Arten von Ermächtigungsgrundlagen berücksichtigt werden: 1. **Allgemeine Ermächtigungsgrundlage**: Dies bezieht sich auf die allgemeinen Vorschriften, die den Erlass von Satzungen ermöglichen. In vielen Rechtsordnungen sind dies beispielsweise die Vorschriften des jeweiligen Kommunalrechts, die den Gemeinden das Recht einräumen, durch Satzung Regelungen für ihre Angelegenheiten zu treffen. 2. **Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage**: Hierbei handelt es sich um spezifische gesetzliche Vorgaben, die den Erlass von Satzungen in bestimmten Bereichen erlauben. Diese können in übergeordneten Gesetzen verankert sein, die den Kommunen oder anderen Körperschaften spezifische Befugnisse einräumen, um Satzungen zu erlassen, die für die Umsetzung dieser Gesetze erforderlich sind. Es ist wichtig, die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Satzung rechtmäßig erlassen wird.

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