Wie heißt der Erlass, der die Polizei verpflichtet, alle Straftaten aufzunehmen?

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Der Erlass, der die Polizei verpflichtet, alle Straftaten aufzunehmen, wird in Deutschland häufig als "Polizeiliche Kriminalstatistik" (PKS) oder als "Erlass zur Strafverfolgung" bezeichnet. Die genauen Bezeichnungen können je nach Bundesland variieren, da die Polizeiarbeit in Deutschland Ländersache ist. In vielen Bundesländern gibt es spezifische Vorschriften oder Erlassregelungen, die die Aufnahme von Straftaten durch die Polizei regeln. Es ist ratsam, die entsprechenden landesspezifischen Gesetze oder Erlassregelungen zu konsultieren, um genauere Informationen zu erhalten.

Kategorie: Recht Tags: Erlass Polizei Straftaten

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