Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Der Begriff "Zugewinnausgleich" bezieht sich auf die Regelung des Vermögensausgleichs zwischen Ehepartnern im Falle eineridung in Deutschland. Er ist Teil des deutschen Familienrechts und regelt, wie das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. ### Grundprinzipien des Zugewinnausgleichs: 1. **Zugewinngemeinschaft**: In Deutschland leben Ehepartner in der Regel in einer Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie haben einen Ehevertrag, der etwas anderes regelt. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner während der Ehe sein eigenes Vermögen behält, aber der Zugewinn, also das während der Ehe erworbene Vermögen, geteilt wird. 2. **Berechnung des Zugewinns**: Der Zugewinn wird für jeden Ehepartner getrennt berechnet. Dazu wird das Endvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung) minus das Anfangsvermögen (Vermögen zu Beginn der Ehe) ermittelt. 3. **Ausgleich**: Der Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss den anderen Ehepartner an diesem Zugewinn beteiligen. Dies geschieht in der Regel durch Zahlung eines Ausgleichsbetrags. ### Beispiel: Angenommen, Ehepartner A und Ehepartner B heiraten und haben folgende Vermögenswerte: - **Ehepartner A**: - Anfangsvermögen: 20.000 Euro - Endvermögen (zum Zeitpunkt der Scheidung): 80.000 Euro - Zugewinn: 80.000 Euro - 20.000 Euro = 60.000 Euro - **Ehepartner B**: - Anfangsvermögen: 10.000 Euro - Endvermögen (zum Zeitpunkt der Scheidung): 50.000 Euro - Zugewinn: 50.000 Euro - 10.000 Euro = 40.000 Euro Jetzt wird der Zugewinnausgleich berechnet: - Zugewinn A: 60.000 Euro - Zugewinn B: 40.000 Euro Der höhere Zugewinn liegt bei Ehepartner A. Der Ausgleichsbetrag, den A an B zahlen muss, beträgt die Hälfte der Differenz zwischen den Zugewinnen: - Differenz: 60.000 Euro - 40.000 Euro = 20.000 Euro - Ausgleichsbetrag: 20.000 Euro / 2 = 10.000 Euro Ehepartner A muss also 10.000 Euro an Ehepartner B zahlen, um den Zugewinnausgleich durchzuführen. ### Fazit: Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass beide Ehepartner fair an dem während der Ehe erworbenen Vermögen beteiligt werden, unabhängig davon, wer mehr oder weniger verdient hat.
Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Um die deutsche Staatsbürgerschaft durch Ehe mit einer deutschen Person zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen: - Du musst seit mindestens **zwei Jahren mit der deutschen Person verheirate... [mehr]