Was regelt § 6 HGB?

Antwort

§ 6 des Handelsgesetzbuches (HGB) regelt die Kaufmannseigenschaft. Demnach ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist jede selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht betrieben wird, Gewinn zu erzielen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Kaufleuten, wie dem Ist-Kaufmann, dem Kann-Kaufmann und dem Form-Kaufmann. Der Ist-Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt und dessen Umsatz bestimmte Grenzen überschreitet. Der Kann-Kaufmann ist eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, aber nicht verpflichtet ist, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Form-Kaufmann bezieht sich auf juristische Personen, die durch ihre Rechtsform als Kaufleute gelten. Zusammengefasst legt § 6 HGB die Grundlagen für die Kaufmannseigenschaft und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen fest.

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