Wird das Ergebnis einer polizeilichen Ermittlung dem Betreffenden mitgeteilt?

Antwort vom

Ja, in der Regel wird das Ergebnis einer polizeilichen Ermittlung dem Betroffenen mitgeteilt. Dies geschieht meist in Form einer schriftlichen Mitteilung oder eines Bescheids. Wenn die Ermittlungen zu einer Anklage führen, wird der Betroffene durch die Staatsanwaltschaft informiert. Sollte das Verfahren eingestellt werden, erhält der Betroffene ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

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