Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine Erbschaft in bar auszahlen zu lassen, jedoch hängt dies von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss die Erbschaft rechtlich geklärt sein, und alle notwendigen Formalitäten, wie die Erstellung eines Erbscheins, müssen erledigt werden. Zudem müssen die Erben und der Nachlassverwalter oder Anwalt die Modalitäten der Auszahlung festlegen. In vielen Fällen erfolgt die Auszahlung jedoch über ein Bankkonto, da große Bargeldbeträge aus Sicherheitsgründen oft nicht empfohlen werden. Es ist ratsam, sich direkt mit dem Anwalt oder Notar in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]