Wie ist in der Schweiz die Erbquote, wenn M. 91 stirbt, keine Eltern, Frau oder Kinder hat, aber einen verstorbenen Bruder und zwei Halbgeschwister väterlicherseits?

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In der Schweiz wird die Erbquote nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Wenn M. 91 stirbt und keine Eltern, Ehefrau oder Kinder hat, erbt die nächste Verwandtschaft. In diesem Fall sind das die Geschwister. Da M. einen verstorbenen Bruder hat, erben dessen Nachkommen (also die Nichten und Neffen von M.) anstelle des Bruders. Die zwei Halbgeschwister väterlicherseits erben ebenfalls. Die Erbquote würde folgendermaßen aussehen: 1. Der verstorbene Bruder hat keine direkten Nachkommen, daher erben die Nichten und Neffen. 2. Die zwei Halbgeschwister väterlicherseits erben ebenfalls. Die Erbquote wird in der Regel gleichmäßig unter den Erben aufgeteilt. Wenn es also keine Nachkommen des Bruders gibt, erben die zwei Halbgeschwister zusammen mit den Nichten und Neffen. Die genaue Verteilung hängt von der Anzahl der Nichten und Neffen ab, aber grundsätzlich teilen sich die Erben das Erbe gleichmäßig.

Kategorie: Recht Tags: Erbquote Schweiz Verwandte

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