Wenn ein Elternteil an einer gerichtlich angeordneten fachpsychiatrischen Begutachtung nicht mitwirkt, kann dies verschiedene rechtliche Konsequenzen haben. In der Regel kann das Gericht die fehlende Mitwirkung als negativ werten und dies in seine Entscheidung einfließen lassen. Mögliche Folgen sind: 1. **Verminderte Glaubwürdigkeit**: Das Gericht könnte die Aussagen und die Position des nicht mitwirkenden Elternteils als weniger glaubwürdig einstufen. 2. **Entscheidungen zum Sorgerecht**: Die Weigerung zur Mitwirkung kann Einfluss auf Entscheidungen bezüglich des Sorgerechts oder des Umgangsrechts haben. Das Gericht könnte zu Gunsten des anderen Elternteils entscheiden. 3. **Zwangsmaßnahmen**: In einigen Fällen kann das Gericht Zwangsmaßnahmen anordnen, um die Mitwirkung des Elternteils zu erzwingen, beispielsweise durch die Anordnung einer Zwangseinweisung. 4. **Rechtsfolgen**: Es können auch rechtliche Schritte gegen den Elternteil eingeleitet werden, der sich weigert, an der Begutachtung teilzunehmen. Es ist wichtig, dass betroffene Elternteile rechtlichen Rat einholen, um die spezifischen Konsequenzen in ihrem Fall zu verstehen.