Wann ist bei einer Betreuung die Eigenverwaltungserklärung zu unterschreiben?

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Die Eigenverwaltungserklärung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ist ein Dokument, in dem die betreute Person erklärt, bestimmte Angelegenheiten weiterhin selbst regeln zu wollen und zu können. Sie ist insbesondere im Zusammenhang mit der sogenannten "unterstützten Entscheidungsfindung" relevant. Eine Unterschrift unter die Eigenverwaltungserklärung ist dann erforderlich, wenn das Betreuungsgericht oder der Betreuer feststellt, dass die betreute Person in bestimmten Bereichen weiterhin eigenverantwortlich handeln kann und möchte. Die Erklärung wird in der Regel im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zur Einrichtung oder Änderung einer Betreuung abgegeben. **Zeitpunkt der Unterschrift:** - Die Eigenverwaltungserklärung sollte vor oder spätestens im Rahmen der gerichtlichen Anhörung zur Betreuungsanordnung unterschrieben werden. - Sie kann auch im laufenden Betreuungsverfahren abgegeben werden, wenn sich die Umstände ändern und die betreute Person wieder in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu regeln. **Wichtig:** Die Erklärung wird dem Gericht vorgelegt und ist Teil der Entscheidungsgrundlage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung angeordnet oder aufrechterhalten wird. **Fazit:** Die Eigenverwaltungserklärung muss unterschrieben werden, bevor das Gericht über die Anordnung oder Änderung der Betreuung entscheidet, also im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens. Sie ist nicht zu einem festen Zeitpunkt vorgeschrieben, sondern immer dann relevant, wenn die betreute Person ihre Eigenständigkeit in bestimmten Bereichen geltend machen möchte.

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