Dürfen Minderjährige eine Beschwerde nach VwVfG einreichen?

Antwort

Ja, Minderjährige können eine Beschwerde im Sinne des Verwaltungsverfahrenses (VwVfG) einreichen. Allerdings müssen sie in der Regel durch ihre gesetzlichen Vertreter, wie Eltern oder Erziehungsberechtigte, vertreten werden, da sie oft nicht die volle Geschäftsfähigkeit besitzen. In bestimmten Fällen, wie bei einem eigenen Rechtsschutzinteresse, können sie jedoch auch selbst aktiv werden. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wo kann man sich über einen Staatsanwalt oder Bundesstaatsanwalt beschweren?

Eine Beschwerde gegen eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt in Deutschland kannst du grundsätzlich bei der vorgesetzten Behörde einreichen. Das ist in der Regel die jeweilige **Le... [mehr]

Was ist eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Anlaufstelle, an die sich Personen wenden können, wenn sie Beschwerden, Konflikte oder Probleme mit einer Organisation, einem Unternehmen oder einer Be... [mehr]

Dürfen 15-Jährige einen Zugang anlegen?

Deine Frage ist etwas unklar. Falls du wissen möchtest, ob 15-Jährige einen Zugang zu bestimmten Diensten, Plattformen oder Konten anlegen dürfen, hängt das vom jeweiligen Dienst u... [mehr]