Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
Ja, Minderjährige können eine Beschwerde im Sinne des Verwaltungsverfahrenses (VwVfG) einreichen. Allerdings müssen sie in der Regel durch ihre gesetzlichen Vertreter, wie Eltern oder Erziehungsberechtigte, vertreten werden, da sie oft nicht die volle Geschäftsfähigkeit besitzen. In bestimmten Fällen, wie bei einem eigenen Rechtsschutzinteresse, können sie jedoch auch selbst aktiv werden. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]