Was sind drei Rechtsgeschäfte im Sinne des § 112 BGB?

Antwort

Drei Rechtsgeschäfte im Sinne des § 112 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind: 1. **Kaufvertrag**: Ein minderjähriger Unternehmer kann im Rahmen seines Geschäftsbetriebs Kaufverträge abschließen, z.B. den Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die für den Betrieb notwendig sind. 2. **Mietvertrag**: Ein minderjähriger Unternehmer kann einen Mietvertrag für Geschäftsräume abschließen, die er für seinen Betrieb benötigt. 3. **Werkvertrag**: Ein minderjähriger Unternehmer kann einen Werkvertrag abschließen, z.B. für die Herstellung oder Reparatur von Produkten, die er in seinem Geschäft verkauft. Diese Rechtsgeschäfte sind im Rahmen des § 112 BGB zulässig, wenn der Minderjährige mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein selbständiges Erwerbsgeschäft betreibt.

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