Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Drei Rechtsgeschäfte im Sinne des § 112 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind: 1. **Kaufvertrag**: Ein minderjähriger Unternehmer kann im Rahmen seines Geschäftsbetriebs Kaufverträge abschließen, z.B. den Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die für den Betrieb notwendig sind. 2. **Mietvertrag**: Ein minderjähriger Unternehmer kann einen Mietvertrag für Geschäftsräume abschließen, die er für seinen Betrieb benötigt. 3. **Werkvertrag**: Ein minderjähriger Unternehmer kann einen Werkvertrag abschließen, z.B. für die Herstellung oder Reparatur von Produkten, die er in seinem Geschäft verkauft. Diese Rechtsgeschäfte sind im Rahmen des § 112 BGB zulässig, wenn der Minderjährige mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein selbständiges Erwerbsgeschäft betreibt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]