Was sind die drei Rechtsgebiete?

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Die drei Hauptrechtsgebiete sind: 1. **Zivilrecht**: Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, einschließlich Vertragsrecht, Familienrecht und Erbrecht. 2. **Öffentliches Recht**: Bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern, einschließlich Verwaltungsrecht, Strafrecht und Verfassungsrecht. 3. **Internationales Recht**: Regelt die Beziehungen zwischen Staaten und internationalen Organisationen, einschließlich Völkerrecht und internationales Handelsrecht.

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