In Deutschland kann grundsätzlich jeder Erblasser frei entscheiden, wen er in seinem Testament als Erben einsetzt oder von der Erbfolge ausschließt. Das bedeutet, du kannst grundsätzli... [mehr]
Wenn ein deutscher Staatsbürger in Kanada verstirbt, sind verschiedene rechtliche, organisatorische und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Benachrichtigung der Behörden** Der Tod muss den kanadischen Behörden (z.B. örtliche Polizei, Krankenhaus, Standesamt) gemeldet werden. Es wird eine kanadische Sterbeurkunde ausgestellt. 2. **Benachrichtigung der deutschen Auslandsvertretung** Die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat in Kanada sollte informiert werden. Sie können bei Formalitäten unterstützen und ggf. Angehörige in Deutschland benachrichtigen. [Deutsche Botschaft Ottawa](https://ottawa.diplo.de/ca-de) 3. **Sterbeurkunde und Übersetzung** Die kanadische Sterbeurkunde ist für viele weitere Schritte notwendig. Für die Verwendung in Deutschland ist meist eine beglaubigte Übersetzung und ggf. eine Apostille/Legalisation erforderlich. 4. **Überführung oder Beisetzung** Die Angehörigen müssen entscheiden, ob der Verstorbene in Kanada beigesetzt oder nach Deutschland überführt werden soll. Für eine Überführung sind spezielle Dokumente und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen erforderlich. 5. **Erbschaft und Nachlass** Der Nachlass wird nach kanadischem Recht abgewickelt, sofern sich Vermögen in Kanada befindet. Für Vermögen in Deutschland gilt deutsches Erbrecht. Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für internationales Erbrecht hinzuzuziehen. 6. **Abmeldung in Deutschland** Der Tod muss auch in Deutschland gemeldet werden, z.B. beim Einwohnermeldeamt, Rentenversicherung, Banken, Versicherungen etc. 7. **Versicherungen und Renten** Lebensversicherungen, Rentenansprüche und andere Leistungen müssen bei den jeweiligen Stellen beantragt bzw. abgemeldet werden. 8. **Reisepass und Dokumente** Die deutschen Ausweisdokumente des Verstorbenen sollten an die deutsche Auslandsvertretung zurückgegeben werden. **Wichtige Hinweise:** - Die deutsche Botschaft/Konsulat kann keine Kosten übernehmen, aber organisatorisch unterstützen. - Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen und ggf. einem Fachanwalt aufzunehmen. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des [Auswärtigen Amts](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/sterbefall) und der [deutschen Botschaft in Kanada](https://ottawa.diplo.de/ca-de/service/sterbefall). Jeder Fall kann individuelle Besonderheiten aufweisen, daher ist eine frühzeitige Beratung ratsam.
In Deutschland kann grundsätzlich jeder Erblasser frei entscheiden, wen er in seinem Testament als Erben einsetzt oder von der Erbfolge ausschließt. Das bedeutet, du kannst grundsätzli... [mehr]
Das absichtliche „Verschwindenlassen“ von Erbmasse, um andere Erben zu benachteiligen, ist rechtlich problematisch und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. In Deutschland regelt das Erb... [mehr]
Der Begriff „Erbschleicher“ bezeichnet Personen, die sich durch Manipulation, Täuschung oder Ausnutzung einer Vertrauensstellung gezielt in das Testament oder die Erbfolge einer ander... [mehr]
Ein durch Heiratheiratetes erwachsenes Kind – also das Stiefkind – erhält in Deutschland grundsätzlich **keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch** gegenüber dem Stiefeltern... [mehr]
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfo... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Ja, eine Nachlasspflegerin kann einen Erbschein beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Nachlasspflegerin ist vom Nachlassgericht bestellt und vertritt die unbekannten oder un... [mehr]
Um 1790 war in den meisten deutschsprachigen Gebieten die Erbeinsetzung grundsätzlich Privatsache und wurde durch den Erblasser selbst vorgenommen, meist in Form eines Testaments oder Erbvertrags... [mehr]
Ein Alleinerbe wird grundsätzlich mit dem Erbfall Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB) des Erblassers. Das bedeutet, er tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein – dazu ge... [mehr]