Kinder gehören niemandem im Sinne eines Besitzes. Sie sind eigenständige Menschen mit eigenen Rechten. Eltern haben das Sorgerecht und damit die Verantwortung, das Wohl ihrer Kinder zu sch&u... [mehr]
Homogenität im Staatsrecht bezieht sich auf die Einheitlichkeit und Gleichartigkeit innerhalb eines Staates, insbesondere in Bezug auf die Bevölkerung, Kultur, Sprache oder Ethnie. Ein homogener Staat zeichnet sich durch weitgehende Übereinstimmung der sozialen, kulturellen und politischen Merkmale seiner Bürger aus. Dies kann die Stabilität und Kohäsion innerhalb des Staates fördern, während heterogene Staaten, die eine Vielzahl unterschiedlicher Gruppen umfassen, oft mit Herausforderungen in der Integration und im Zusammenhalt konfrontiert sind.
Kinder gehören niemandem im Sinne eines Besitzes. Sie sind eigenständige Menschen mit eigenen Rechten. Eltern haben das Sorgerecht und damit die Verantwortung, das Wohl ihrer Kinder zu sch&u... [mehr]
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]