Definition von Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit

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Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, rechtsverbindliche Geschäfte selbstständig abzuschließen. In Deutschland wird zwischen verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit unterschieden: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren und Personen, die aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung Handlungen zu verstehen, sind geschäftsunfähig. Ihre Rechtsgeschäfte sind nichtig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen, benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters für andere Geschäfte. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Personen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig und können eigenständig rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Volljährigkeit ist der rechtliche Status, der erreicht wird, wenn eine Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Volljährigkeit erlangt man die volle Geschäftsfähigkeit und ist somit in der Lage, eigenverantwortlich Verträge abzuschließen und rechtliche Entscheidungen zu treffen.

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