Ein allgemeines deutsches Gesetz, das Männern für längere Auslandsaufenthalte eine besondere Genehmigungspflicht auferlegt, gibt es nicht. Wahrscheinlich ist eine Verwechslung mit &aum...
Defensiver Notstand?
Antwort vomDer defensive Notstand ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht, der in § 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Er erlaubt es einer Person, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann und der Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. Ein Beispiel: Wenn ein Hund jemanden angreift und die einzige Möglichkeit, sich zu verteidigen, darin besteht, den Hund zu verletzen oder zu töten, könnte dies unter den defensiven Notstand fallen. Weitere Informationen findest du im BGB unter § 228: [dejure.org](https://dejure.org/gesetze/BGB/228.html).