Darf ein Kunde die Übertragung seiner Daten an ein anderes Institut verlangen?

Antwort

Ja, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat ein Kunde das Recht auf Datenübertragbarkeit. Dies bedeutet, dass er verlangen kann, dass seine personenbezogenen Daten, die er einem Unternehmen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an ihn oder direkt an ein anderes Institut übertragen werden. Dieses Recht gilt jedoch nur für Daten, die der Kunde selbst bereitgestellt hat und die auf Grundlage seiner Einwilligung oder zur Erfüllung eines Vertrags verarbeitet werden.

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