Darf die Behörde eine Fahrerlaubnis entziehen?

Antwort

Ja, die Bundesanstalt für Straßenwesen (Berd) kann unter bestimmten Umständen eine Fahrerlaubnis entziehen. Dies geschieht in der Regel, wenn der Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, wiederholt auffällig wird oder gesundheitliche Gründe vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die die Entscheidung auf Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften trifft.

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