Sind Bußgelder nach DSGVO und Kartellrecht identisch?

Antwort

Die Bußgelder nach der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) und dem Kartellrecht sind nicht identisch, obwohl beide Rechtsgebiete Bußgelder für Verst vorsehen. 1. **DSGVO**: Die Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes, der Dauer, der Art der betroffenen Daten und ob es sich um wiederholte Verstöße handelt. 2. **Kartellrecht**: Im Kartellrecht können die Bußgelder ebenfalls erheblich sein, oft bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Die genaue Höhe wird durch die Schwere des Verstoßes, die Dauer und die Auswirkungen auf den Wettbewerb bestimmt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelungen und Berechnungsgrundlagen für Bußgelder in der DSGVO und im Kartellrecht unterschiedlich sind, auch wenn beide Bereiche hohe Geldstrafen für Verstöße vorsehen.

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