Wann gilt eine Bundesverfassungsschutzbeschwerde als angenommen?

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Eine Bundesverfassungsbeschwerde gilt als angenommen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie zur Entscheidung annimmt. Dies geschieht nicht automatisch mit der Einreichung der Beschwerde. Das Gericht prüft zunächst, ob die Beschwerde zulässig und begründet erscheint und ob ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt oder sie zur Durchsetzung von Grundrechten angezeigt ist (§ 93a BVerfGG). Die Annahme erfolgt durch einen förmlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Erst mit diesem Annahmebeschluss wird das Verfahren in der Sache weitergeführt. Wird die Beschwerde nicht angenommen, wird sie ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen und das Verfahren ist damit beendet. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html).

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