Das Aktenzeichen C-654/23 betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul București (Landgericht Bukarest, Rumänien) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). In diesem Verfahren ist di... [mehr]
Nein, das Erhalten eines Aktenzeichens bedeutet nicht, dass eine Bundesverfassungsbeschwerde angenommen wurde. Das Aktenzeichen bestätigt lediglich, dass die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingegangen und registriert wurde. Ob die Beschwerde zur Entscheidung angenommen wird, entscheidet das Gericht erst nach einer ersten Prüfung. Viele Verfassungsbeschwerden werden ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93b BVerfGG). Erst wenn das Gericht die Beschwerde zur Entscheidung annimmt, wird dies ausdrücklich mitgeteilt. Das Aktenzeichen dient also nur der Verwaltung und dem Schriftverkehr, nicht als Hinweis auf eine inhaltliche Annahme der Beschwerde.
Das Aktenzeichen C-654/23 betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul București (Landgericht Bukarest, Rumänien) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). In diesem Verfahren ist di... [mehr]