Eine Bundesverfassungsbeschwerde gilt als angenommen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie zur Entscheidung annimmt. Dies geschieht nicht automatisch mit der Einreichung der Beschwerde. Das Gericht p... [mehr]
Ein Eilantrag (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) in Familiensachen beim Bundesverfassungsgericht wird in der Regel sehr zügig bearbeitet, da es sich meist um besonders eilbedürftige Fälle handelt, etwa wenn das Kindeswohl betroffen ist. Es gibt jedoch keine festgelegte Frist, innerhalb derer das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab und davon, wie dringlich das Anliegen ist. In besonders dringenden Fällen kann eine Entscheidung innerhalb weniger Tage, manchmal sogar innerhalb von 24 bis 48 Stunden getroffen werden. In weniger akuten Fällen kann es auch einige Wochen dauern. Wichtig ist: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur dann im Eilverfahren, wenn ein besonders schwerer Nachteil droht, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, bevor über die eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden wird. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/AntragEinstwAnordnung/antrageinstwanordnung_node.html).
Eine Bundesverfassungsbeschwerde gilt als angenommen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie zur Entscheidung annimmt. Dies geschieht nicht automatisch mit der Einreichung der Beschwerde. Das Gericht p... [mehr]