Darf der Bund Gesetze, die nicht mehr neu erlassen werden können, im Inhalt ändern?

Antwort

In Deutschland kann der Bund Gesetze, die fortgeltend sind, grundsätzlich ändern, auch wenn sie nicht mehr neu erlassen werden dürfen. Dies geschieht in der Regel durch ein Gesetzgebungsverfahren, das die Zustimmung des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesrates erfordert. Es gibt jedoch bestimmte Gesetze, die aufgrund ihrer Natur oder aufgrund von verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht ohne Weiteres geändert werden können. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Gesetz und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Kategorie: Recht Tags: Bund Gesetze Änderung
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