Gibt ein Bote eine eigene Willenserklärung ab?

Antwort vom

Nein, das ist nicht richtig. Ein Bote übermittelt lediglich die Willenserklärung eines anderen, ohne dabei eine eigene Willenserklärung abzugeben. Der Bote handelt also nicht im eigenen Namen, sondern im Namen desjenigen, der ihn beauftragt hat.

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