Was steht im BGH NJW 2017, 1600?

Antwort

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Entscheidung NJW 2017, 1600 (Urteil vom 21. Dezember 2016 – VIII ZR 222/15) wesentliche Aspekte des Mietrechts behandelt. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet ist, wenn die gemietete Wohnung erhebliche Mängel aufweist. Der BGH entschied, dass der Mieter die Miete mindern kann, wenn die Wohnung Mängel hat, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter die Mängel zu vertreten hat oder nicht. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer besonderen Erklärung des Mieters bedarf. Ein weiterer wichtiger Punkt der Entscheidung war, dass der Mieter die Miete nicht vollständig zurückbehalten darf, wenn die Mängel nur einen Teil der Wohnung betreffen. Vielmehr muss die Höhe der Mietminderung im Verhältnis zur Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit stehen. Diese Entscheidung verdeutlicht die Rechte der Mieter bei Mängeln der Mietsache und die Pflichten der Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung.

Kategorie: Recht Tags: BGH NJW Urteil
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