BGB Festnahmerecht geregelt

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Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Recht zur vorläufigen Festnahme in § 229 geregelt. Dieser Paragraph erlaubt es einer Person, eine andere Person vorläufig festzunehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Dies wird als "Jedermann-Festnahmerecht" bezeichnet. Hier ist der genaue Wortlaut des § 229 BGB: "Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt oder beschädigt oder eine Person festnimmt, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Hilfe ohne sofortiges Eingreifen nicht rechtzeitig erlangt werden könnte und wenn entweder die Obrigkeit nicht rechtzeitig herbeigerufen werden konnte oder die Herbeirufung der Obrigkeit erfolglos geblieben ist." Weitere Informationen findest du im BGB: [§ 229 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html).

Kategorie: Recht Tags: BGB Festnahme Recht

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