Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Das Bezugsrecht bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bezieht sich auf das Recht der bestehenden Gesellschafter, bei einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile zu erwerben, bevor diese an externe Investoren angeboten werden. Dieses Recht dient dazu, die Beteiligungsquote und die Stimmrechte der bestehenden Gesellschafter zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Das Bezugsrecht ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt und kann in der Satzung der Gesellschaft näher ausgestaltet oder auch ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss des Bezugsrechts bedarf in der Regel der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]