Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Das Bezugsrecht bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bezieht sich auf das Recht der bestehenden Gesellschafter, bei einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile zu erwerben, bevor diese an externe Investoren angeboten werden. Dieses Recht dient dazu, die Beteiligungsquote und die Stimmrechte der bestehenden Gesellschafter zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Das Bezugsrecht ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt und kann in der Satzung der Gesellschaft näher ausgestaltet oder auch ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss des Bezugsrechts bedarf in der Regel der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]