Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Das Bezugsrecht bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bezieht sich auf das Recht der bestehenden Gesellschafter, bei einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile zu erwerben, bevor diese an externe Investoren angeboten werden. Dieses Recht dient dazu, die Beteiligungsquote und die Stimmrechte der bestehenden Gesellschafter zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Das Bezugsrecht ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt und kann in der Satzung der Gesellschaft näher ausgestaltet oder auch ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss des Bezugsrechts bedarf in der Regel der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]