Muss ich bei Beweisverwertungsverboten auch StGB-Vorschriften prüfen?

Antwort

Ja, bei der Prüfung von Beweisverwertungsverboten müssen auch Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) berücksichtigt werden. Beweisverwertungsverbote können sich aus verschiedenen rechtlichen Quellen ergeben, darunter das Grundgesetz, die Strafprozessordnung (StPO) und das StGB. Insbesondere können Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften, wie z.B. § 136a StGB (Verbotene Vernehmungsmethoden), zu Beweisverwertungsverboten führen. Es ist daher wichtig, alle relevanten rechtlichen Bestimmungen zu prüfen, um festzustellen, ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.

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