Kann man als Ersttäter bei versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung noch Bewährung bekommen?

Antwort

Ob eine Bewährungsstrafe bei versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Tat, den Umständen des Einzelfalls und der Einschätzung des Gerichts. In Deutschland kann bei Ersttätern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewährung in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn die Strafe unter drei Jahren liegt und keine besonderen Gefährdungen für die Allgemeinheit bestehen. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die individuellen Chancen und Möglichkeiten zu klären.

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