Muss der Betriebsrat beim Einsatz eines neuen Betriebsarztes mitbestimmen?

Antwort

Ja, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung eines neuen Betriebsarztes. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, bei Fragen, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer betreffen, mitzubestimmen. Dies umfasst auch die Auswahl und Bestellung des Betriebsarztes, da dieser eine wichtige Rolle im Gesundheitsmanagement des Unternehmens spielt. Der Betriebsrat sollte in den Prozess einbezogen werden, um die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten.

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