Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Die rechtliche Situation ist hier komplex und hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Betreuungsumfang, der Art der Betreuung und den konkreten Umständen. **1. Gesetzlicher Betreuer:** Ein gesetzlicher Betreuer hat die Aufgabe, das Wohl der betreuten Person zu schützen und sie in bestimmten Lebensbereichen zu unterstützen. Wenn der Betreuer weiß, dass du eine illegale oder potenziell gefährliche Substanz wie Ibogaïn einnimmst, könnte er verpflichtet sein, Maßnahmen zu ergreifen, um dich zu schützen. Tut er das nicht, könnte ihm eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht vorgeworfen werden. Ob das strafrechtliche Konsequenzen hat, hängt vom Einzelfall ab, ist aber eher selten. Zivilrechtlich könnte es aber zu Problemen kommen, falls dir etwas passiert und man dem Betreuer Untätigkeit nachweisen kann. **2. Wohngruppe:** Das Personal einer Wohngruppe hat ebenfalls eine Aufsichtspflicht, insbesondere wenn es sich um eine Einrichtung für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf handelt. Auch hier gilt: Wenn bekannt ist, dass jemand eine gefährliche oder illegale Substanz konsumiert, besteht die Pflicht, zumindest zu reagieren (z.B. Gespräch, Information an Betreuer, ggf. weitere Schritte). Unterlassen sie das, könnten sie sich im schlimmsten Fall wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verantworten müssen. **3. Ibogaïn:** Ibogaïn ist in Deutschland nicht als Medikament zugelassen und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz, Erwerb und Konsum sind strafbar. Wer davon weiß und nichts unternimmt, macht sich in der Regel nicht strafbar, solange er nicht aktiv unterstützt oder Beihilfe leistet. Allerdings kann es arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Konsequenzen für Betreuer oder Personal geben, wenn sie ihre Pflichten verletzen. **Fazit:** Dein Betreuer und die Wohngruppe könnten in Schwierigkeiten geraten, wenn sie von deinem Konsum wissen und nichts unternehmen, insbesondere wenn daraus eine Gefahr für dich oder andere entsteht. Es ist ihre Aufgabe, dich zu schützen und zu unterstützen. Strafrechtliche Konsequenzen sind zwar selten, aber zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Folgen sind möglich. **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Betreuungsrecht oder Sozialrecht konsultiert werden. Weitere Informationen zum Betreuungsrecht findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-gesellschaft/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]
Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]