Wer ist am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beteiligt?

Antwort

Am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind verschiedene Akteure beteiligt: 1. **Unternehmen**: Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die in der Regel mindestens 3.000 Mitarbeiter (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter) beschäftigen, sind verpflichtet, die Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. 2. **Lieferanten**: Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre direkten Lieferanten die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. 3. **Bundesregierung**: Die Bundesregierung hat das Gesetz initiiert und verabschiedet. Sie ist auch für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes verantwortlich. 4. **Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)**: Diese Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. 5. **Zivilgesellschaft und NGOs**: Organisationen der Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Unternehmen. 6. **Gewerkschaften**: Gewerkschaften setzen sich für die Rechte der Arbeitnehmer entlang der Lieferketten ein und können ebenfalls zur Überwachung beitragen. Weitere Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.html).

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