Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland besteht aus zwei Senaten, die jeweils aus acht Richtern bestehen. Die Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Die Amtszeit der Richter beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Besetzung kann sich ändern, wenn Richter in den Ruhestand gehen oder aus anderen Gründen ausscheiden. Aktuelle Informationen zur Besetzung findest du auf der offiziellen Website des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz... [mehr]
Das Gehalt einer Richterin oder eines Richters am Bundesverfassungsgericht richtet sich nach der Besoldungsgruppe R10 der Bundesbesoldungsordnung R. Stand 2024 beträgt das Grundgehalt in dieser B... [mehr]
Der genaue Zeitpunkt, wann der Gesetzentwurf für die Neubesoldung der Bundesbeamten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erscheinen wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesverfass... [mehr]
Im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist die Anrede "Euer Ehren" für Richterinnen und Richter bei Gerichtsverhandlungen unüblich... [mehr]