Wie regelt die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg die Elternzeit?

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Die Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO BW) regelt unter anderem die Beihilfefähigkeit während der Elternzeit für Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. **Wichtige Punkte zur Beihilfe während der Elternzeit in Baden-Württemberg:** - Während der Elternzeit bleibt der Anspruch auf Beihilfe grundsätzlich bestehen. - Die Beihilfe wird weiterhin nach den allgemeinen Vorschriften der BVO BW gewährt. - Es gibt keine besonderen Einschränkungen oder Wegfall des Beihilfeanspruchs allein aufgrund der Elternzeit. - Auch für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder bleibt der Beihilfeanspruch bestehen. - Beiträge zur privaten Krankenversicherung können während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig sein. **Rechtsgrundlage:** Die maßgeblichen Regelungen finden sich in der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW), insbesondere in § 2 BVO BW (Beihilfeberechtigte Personen) und § 3 BVO BW (Berücksichtigungsfähige Angehörige). **Weitere Informationen:** Offizielle Informationen und die aktuelle Fassung der Beihilfeverordnung findest du auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: [https://lbv.landbw.de/beihilfe](https://lbv.landbw.de/beihilfe) **Hinweis:** Für Detailfragen oder individuelle Besonderheiten empfiehlt sich eine direkte Rücksprache mit dem zuständigen Beihilfesachbearbeiter oder dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

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