Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten in Deutschland ist ein verfassungsmäßiges Recht, das es dem Bundespräsidenten ermöglicht, Strafen zu mildern oder aufzuheben. Dieses Recht ist im Artikel 60 des Grundgesetzes verankert. Es kann in verschiedenen Fällen angewendet werden, beispielsweise bei schweren Strafen oder in besonderen humanitären Situationen. Die Begnadigung ist ein Akt der Gnade und erfolgt in der Regel auf Antrag des Verurteilten oder seiner Angehörigen. Der Bundespräsident kann dabei die Entscheidung des Gerichts nicht ändern, sondern lediglich die Vollstreckung der Strafe aussetzen oder die Strafe erlassen. Es handelt sich um eine Möglichkeit, Gerechtigkeit im Einzelfall zu fördern und die humanitären Aspekte des Strafvollzugs zu berücksichtigen.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]