Was bedeutet § 613 BGB für den Arzt?

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§ 613 BGB regelt die Übertragung von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergängen. Für einen Arzt bedeutet dies, dass wenn eine Arztpraxis oder eine medizinische Einrichtung verkauft oder übertragen wird, die bestehenden Arbeitsverhältnisse der Angestellten (z. B. Arzthelferinnen oder andere Mitarbeiter) automatisch auf den neuen Inhaber übergehen. Das bedeutet konkret, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitsverträge und damit auch ihre Rechte und Pflichten behalten, auch wenn sich der Arbeitgeber ändert. Der neue Inhaber muss die bestehenden Arbeitsbedingungen respektieren, es sei denn, es gibt eine einvernehmliche Änderung. Dies schützt die Mitarbeiter vor Nachteilen durch den Wechsel des Arbeitgebers.

Kategorie: Recht Tags: Arzt BGB Haftung