Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
§ 613 BGB regelt die Übertragung von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergängen. Für einen Arzt bedeutet dies, dass wenn eine Arztpraxis oder eine medizinische Einrichtung verkauft oder übertragen wird, die bestehenden Arbeitsverhältnisse der Angestellten (z. B. Arzthelferinnen oder andere Mitarbeiter) automatisch auf den neuen Inhaber übergehen. Das bedeutet konkret, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitsverträge und damit auch ihre Rechte und Pflichten behalten, auch wenn sich der Arbeitgeber ändert. Der neue Inhaber muss die bestehenden Arbeitsbedingungen respektieren, es sei denn, es gibt eine einvernehmliche Änderung. Dies schützt die Mitarbeiter vor Nachteilen durch den Wechsel des Arbeitgebers.
Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug...
Unmittelbare Haftung bedeutet, dass jemand direkt für einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden kann, ohne dass es eines weiteren Zwischenschritts oder einer weitere...