Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Der Begriff "Battle of the Forms" bezieht sich auf eine Situation im Vertragsrecht, bei der zwei Unternehmen in ihren jeweiligen Vertragsdokumenten unterschiedliche oder widersprüchliche Geschäftsbedingungen festlegen. Dies tritt häufig im Geschäftsverkehr auf, wenn ein Unternehmen ein Angebot mit seinen eigenen Geschäftsbedingungen macht und das andere Unternehmen dieses Angebot mit einer Auftragsbestätigung annimmt, die jedoch eigene, abweichende Geschäftsbedingungen enthält. Das Problem entsteht, weil beide Parteien davon ausgehen, dass ihre eigenen Bedingungen gelten. Die Frage, welche Bedingungen letztlich Teil des Vertrags werden, kann komplex sein und hängt oft von den spezifischen Umständen des Falls sowie der anwendbaren Rechtsordnung ab. In vielen Rechtssystemen gibt es spezielle Regeln, um solche Konflikte zu lösen, wie zum Beispiel die "Last Shot Rule" oder die "Knock-Out Rule". Weitere Informationen findest du beispielsweise auf juristischen Informationsseiten oder in Fachliteratur zum Vertragsrecht.
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]