Ist die Formulierung 'Aufstellung der offenen Beträge zum 01.09.2025 – Mietvertrag über Nagelstudio' korrekt und verwendbar?

Antwort vom

Die Formulierung ist grundsätzlich verständlich, aber sie kann noch etwas klarer und formeller gestaltet werden, besonders wenn es sich um ein offizielles Dokument handelt. Ein Vorschlag: **"Aufstellung der offenen Beträge zum 01.09.2025 – Mietvertrag für das Nagelstudio"** Alternativ, falls es sich um eine Überschrift handelt, kannst du auch schreiben: **"Offene Beträge zum 01.09.2025 gemäß Mietvertrag für das Nagelstudio"** Das Wort "über" ist im Zusammenhang mit Mietverträgen weniger gebräuchlich als "für". Ansonsten ist die Formulierung korrekt und verständlich.

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