Kann man per Telefon Aufhebungsvertrag machen?

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Ja, es ist grundsätzlich möglich, einen Aufhebungsvertrag mündlich, also auch per Telefon, zu vereinbaren. Allerdings ist es aus rechtlichen Gründen und zur Beweissicherung ratsam, einen Aufhebungsvertrag schriftlich zu verfassen und von beiden Parteien zu unterschreiben. Ein schriftlicher Vertrag bietet Klarheit über die Bedingungen und kann im Streitfall als Beweis dienen.

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