In Österreich gelten für Bestattungen verschiedene gesetzliche Vorschriften, die sich je nach Bundesland unterscheiden können, da das Bestattungswesen in die Kompetenz der Länder f...
In Österreich gilt grundsätzlich: Ein Aufenthaltstitel verliert mit Ablauf seiner Gültigkeit seine Wirksamkeit. Es gibt jedoch eine sogenannte "Nachfrist" für die Verlängerung: Du kannst einen Aufenthaltstitel bis zu **drei Monate nach Ablauf** verlängern lassen. Während dieser Nachfrist gilt der Aufenthaltstitel allerdings nicht mehr als gültig, das heißt, du befindest dich formal ohne gültigen Aufenthaltstitel in Österreich. Die verspätete Antragstellung innerhalb dieser drei Monate ist jedoch möglich, es kann aber zu einer Verwaltungsstrafe kommen. Nach Ablauf dieser drei Monate ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall musst du in der Regel einen **Erstantrag** aus dem Ausland stellen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des österreichischen Bundesministeriums für Inneres: [https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/2/Seite.120210.html](https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/2/Seite.120210.html)
In Österreich gelten für Bestattungen verschiedene gesetzliche Vorschriften, die sich je nach Bundesland unterscheiden können, da das Bestattungswesen in die Kompetenz der Länder f...
Nach österreichischem Recht entsteht eine Forderung grundsätzlich mit dem wirksamen Abschluss eines Vertrages, sofern der Vertrag auf eine Leistung gerichtet ist. Das bedeutet: Sobald ein zw...