Wie lang sind die Aufbewahrungsfristen von Personalakten?

Antwort vom

Die Aufbewahrungsfristen von Personalakten können je nach Land und Art der Dokumente variieren. In Deutschland gelten beispielsweise folgende Fristen: 1. **Lohn- und Gehaltsunterlagen**: 6 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen gemacht wurden (§ 147 AO). 2. **Sozialversicherungsunterlagen**: 5 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen gemacht wurden (§ 28f Abs. 1 SGB IV). 3. **Arbeitsverträge und ähnliche Dokumente**: 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 21 Abs. 5 MiLoG). Es ist wichtig, sich an die spezifischen gesetzlichen Vorgaben zu halten, die je nach Land und Art der Dokumente unterschiedlich sein können. Weitere Informationen können bei den zuständigen Behörden oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeholt werden.

Verwandte Fragen

Welches deutsche Gesetz verpflichtet Männer zu einer Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte?

Ein allgemeines deutsches Gesetz, das Männern für längere Auslandsaufenthalte eine besondere Genehmigungspflicht auferlegt, gibt es nicht. Wahrscheinlich ist eine Verwechslung mit &aum...