Welche Unterlagen regelt § 257 HGB hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen?

Antwort

Der § 257 HGB regelt die Aufbewahrungsfristen für Handelsbücher, Buchungsbelege, Lageberichte und Urkunden. Die genauen Fristen sind wie folgt: - Handelsbücher: 10 Jahre - Buchungsbelege: 10 Jahre - Lageberichte: 10 Jahre - Urkunden: 6 Jahre Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Fristen im HGB zu beachten, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

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