Was ist ein 107-Anlagenkonvolut?

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**Ein „107‑Anlagenkonvolut“ ist kein fester Rechtsbegriff, sondern meist nur eine Aktenbezeichnung: Gemeint ist ein Bündel von Anlagen, und die „107“ ist in der Regel einfach die laufende Nummer, Sitzungsnummer oder interne Zuordnung.** „Konvolut“ bedeutet schlicht eine Sammlung mehrerer zusammengehöriger Unterlagen. Der Duden verwendet den Begriff genau in diesem Sinn als zusammengefassten Bestand von Schriftstücken; „Anlage“ ist entsprechend ein beigefügtes Dokument. ([duden.de](https://www.duden.de/rechtschreibung/Konvolut)) Der entscheidende Punkt ist deshalb: **Die 107 beschreibt normalerweise nicht die Art des Dokuments, sondern nur seine Nummerierung.** In der Praxis kann das zum Beispiel heißen: - **Anlage 107** = das 107. einzelne Belegstück - **Anlagenkonvolut 107** = ein Sammelordner oder ein gebündelter Anlagenblock mit der Nummer 107 - **107. Sitzung – Anlagenkonvolut** = die Unterlagen zur 107. Sitzung, etwa bei Ausschüssen des Bundestags. Solche Bezeichnungen finden sich tatsächlich in offiziellen PDF-Titeln. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/resource/blob/1014128/a06_107_anlagenkonvolut.pdf)) Wichtig ist der Unterschied: **„Anlage 107“** ist meist **ein einzelnes Dokument**, **„Anlagenkonvolut 107“** eher **mehrere Dokumente als Paket**. Wenn der Begriff in einem Gerichts-, Notar- oder Behördenpapier steht, bedeutet er fast immer nur: **Hier wird auf einen gebündelten Satz von Belegen verwiesen, nicht auf eine besondere rechtliche Kategorie.**

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