Welche Arten von Zeugnissen kann Frau Müller vom Arbeitgeber verlangen?

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Frau Müller kann vom Arbeitgeber verschiedene Arten von Zeugnissen verlangen: 1. **Einfaches Zeugnis**: Dieses enthält lediglich Angaben zu den Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Art der Tätigkeit. Es wird oft als "einfach" bezeichnet, da es keine Bewertungen der Leistung oder des Verhaltens enthält. 2. **Qualifiziertes Zeugnis**: Dieses enthält neben den grundlegenden Informationen auch eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens während der Anstellung. Es ist detaillierter und gibt einen umfassenderen Überblick über die Qualifikationen und die Arbeitsweise von Frau Müller. 3. **Zwischenzeugnis**: Wenn Frau Müller beispielsweise in einer neuen Position ist oder das Unternehmen verlässt, kann sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Dieses wird oft in der Mitte eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt und gibt einen aktuellen Überblick über die Leistungen und Tätigkeiten. Frau Müller sollte sich überlegen, welche Art von Zeugnis für ihre zukünftigen beruflichen Pläne am sinnvollsten ist.

Kategorie: Recht Tags: Zeugnis Arbeitgeber Frau

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