Ist „Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO“ richtig geschrieben?

Antwort vom

Fast: Korrekt ist **„Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO“** (mit „geschrieben“ und ohne Leerzeichen vor dem Fragezeichen: „… DSGVO?“). Optional – je nach Hausstil – auch **„Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO“**.

Kategorie: Recht Tags: DSGVO Artikel Abkuerzung
Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Was ist eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO?

Eine „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ ist das Recht, von einer Stelle (z.B. Unternehmen, Behörde, Verein) eine **Kopie der personenbezogenen Daten** zu erhalten, die sie über dich...

Wie gut sind die Erfolgsaussichten für Betroffene, deren Daten bei einer Datenpanne unbefugt offengelegt wurden?

Die Erfolgsaussichten hängen vor allem davon ab, **ob ein konkreter (materieller oder immaterieller) Schaden nachweisbar ist** und ob der Verantwortliche **gegen Pflichten der DSGVO** versto&szli...

Muss in Auskünften nach Art. 15 DSGVO pauschal die Möglichkeit des Einsatzes externer Experten im Bewerbungsverfahren genannt werden, auch wenn dies im konkreten Fall nicht geschah?

Nein, in Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) muss nicht pauschal aufgenommen werden, dass externe Experten in Bewerbungsverfahren involviert sein *können*, wenn dies im konkrete...

Müssen bei Art. 15 DSGVO die Empfängerkategorien allgemein oder nur konkret für den Einzelfall benannt werden?

Nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO muss die betroffene Person Auskunft über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt...

Seit wann gelten die DSGVO und die Deklaration von Helsinki?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte von Betroffenen. Die Deklarati...

Müssen bei handschriftlichen Notizen nach Art. 15 DSGVO die Notiz selbst oder eine Kopie herausgegeben werden, oder reicht die Benennung des Inhalts?

Nach Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft) haben betroffene Personen das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Dies umfasst grundsätzlich auch handschriftlic...

Müssen bei einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO auch handschriftliche Notizen herausgegeben werden?

Ja, handschriftliche Notizen können unter bestimmten Umständen vom Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erfasst sein. Entscheidend ist, ob die Notizen personenbezogene Daten enthalten und Te...