Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]
Art. 221 der Schweizer Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Zuständigkeit der Gerichte in Zivilverfahren. Er behandelt insbesondere die örtliche Zuständigkeit und die Möglichkeit, dass Parteien in bestimmten Fällen von der allgemeinen Zuständigkeit abweichen können. Für die genaue Formulierung und Details ist es empfehlenswert, die offizielle Quelle oder die Zivilprozessordnung selbst zu konsultieren.
Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]