Was besagt Art. 221 ZPO Schweiz?

Antwort

Art. 221 der Schweizer Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Zuständigkeit der Gerichte in Zivilverfahren. Er behandelt insbesondere die örtliche Zuständigkeit und die Möglichkeit, dass Parteien in bestimmten Fällen von der allgemeinen Zuständigkeit abweichen können. Für die genaue Formulierung und Details ist es empfehlenswert, die offizielle Quelle oder die Zivilprozessordnung selbst zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: ZPO Schweiz Artikel
KI fragen

Verwandte Fragen

Was ist Artikel 3?

Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz?

Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]