Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Ein arglistiger Mangel liegt vor, wenn ein Verkäufer einen Mangel an der Ware absichtlich verschweigt oder falsche Angaben macht, um den Käufer zu täuschen. Beispiel: Ein Autohaus verkauft ein gebrauch Auto und gibt an dass es unfallfrei ist, obwohl es zuvor einen schweren Unfall hatte, den der Verkäufer absichtlich nicht erwähnt. Der Käufer könnte in diesem Fall den Kaufvertrag anfechten, da er durch die arglistige Täuschung in seiner Entscheidung beeinflusst wurde.
Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Um einen Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Feststellung der Täuschung:** Es muss eine arglistige Täuschung vorlieg... [mehr]
Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware nicht sofort erkennbar ist und erst nach dem Kauf festgestellt wird. Wenn die Farbe... [mehr]