Was besagt das Arbeitszeitgesetz in der Pflege?

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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten in Deutschland und gilt auch für die Pflegeberufe. Es legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf, kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Besondere Regelungen gelten für die Pflege, da hier oft Schichtarbeit und Bereitschaftsdienste anfallen. In der Pflege sind auch die Vorgaben zur Ruhezeit zu beachten: Nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Zusätzlich gibt es spezielle tarifliche Regelungen, die je nach Arbeitgeber und Bundesland variieren können. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.

Kategorie: Recht Tags: Arbeitszeit Pflege Gesetz

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