Arbeitsvertrag über 30 Stunden, aber nur 20 Stunden zugeteilt: Was kann ich tun?

Antwort vom

Wenn im Arbeitsvertrag **30 Stunden pro Woche** vereinbart sind, muss der Arbeitgeber dich grundsätzlich auch in diesem Umfang beschäftigen und bezahlen. Bekommt du nur etwa **20 Stunden** zugeteilt, kommen meist diese Punkte in Betracht: 1. **Arbeitsvertrag prüfen** Entscheidend ist, was genau vereinbart wurde: - feste Wochenarbeitszeit von 30 Stunden - Arbeit auf Abruf - Schichtsystem mit Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung 2. **Anspruch auf Vergütung kann trotzdem bestehen** Wenn du deine Arbeitskraft anbietest, der Arbeitgeber dir aber zu wenig Arbeit gibt, kann er sich im sogenannten **Annahmeverzug** befinden. Dann kann trotzdem Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten 30 Stunden bestehen. 3. **Arbeitskraft nachweisbar anbieten** Wichtig ist, dass du dokumentieren kannst, dass du arbeiten wolltest und verfügbar warst. Sinnvoll ist eine **schriftliche Mitteilung** an den Arbeitgeber, dass du entsprechend deines Vertrags mit 30 Wochenstunden eingesetzt werden möchtest. 4. **Schriftlich Klarstellung verlangen** Fordere schriftlich: - Einsatz entsprechend Vertrag - Nachzahlung der fehlenden Stunden, falls nicht bezahlt - Auskunft, warum nur 20 Stunden eingeplant werden 5. **Fristen beachten** In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen gibt es **Ausschlussfristen**. Dann müssen Lohnansprüche oft innerhalb von wenigen Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. 6. **Betriebsrat / Rechtsberatung** Gibt es einen Betriebsrat, sollte der eingeschaltet werden. Sonst: Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft. Gerade bei ausbleibender Bezahlung ist das wichtig. Kurz gesagt: **Bei vertraglich vereinbarten 30 Stunden darf der Arbeitgeber dich nicht einfach dauerhaft nur 20 Stunden einsetzen und nur diese bezahlen.** Du solltest die Ansprüche **sofort schriftlich geltend machen**. Musterformulierung: „Hiermit biete ich meine Arbeitsleistung im vertraglich vereinbarten Umfang von 30 Stunden pro Woche an. Ich bitte darum, mich entsprechend meines Arbeitsvertrags einzuplanen und etwaige Vergütungsdifferenzen auszugleichen.“ Wichtig: Das ist **keine individuelle Rechtsberatung**, aber arbeitsrechtlich kann hier durchaus ein **Anspruch auf die fehlende Vergütung** bestehen.

Verwandte Fragen

Endet mein Arbeitsvertrag mit dem Rentenalter?

Nein – dein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch nur deshalb, weil du ein bestimmtes Alter erreichst oder eine Altersrente bekommen könntest. Automatisch endet er nur, wenn in deinem Arbe...

Wie schreibt man eine Freistellung für einen medizinisch notwendigen Arzttermin, der nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist?

Wenn ein medizinisch notwendiger Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, darfst du dafür grundsätzlich von der Arbeit freigestellt werden – aber nicht automa...

Reicht eine elektronische Unterschrift für einen Arbeitsvertrag?

Ja – für einen normalen unbefristeten Arbeitsvertrag kann eine elektronische Unterschrift ausreichen, aber nur wenn keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist; für Befristungen r...

Muss die Unterschrift auf einem Arbeitsvertrag im Original sein?

Nein – ein Arbeitsvertrag muss in Deutschland grundsätzlich nicht im Original unterschrieben sein, damit er wirksam ist. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist meist gültig....

Warum dürfen in Deutschland eine 6-Tage-Woche und bis zu 48 Arbeitsstunden gelten?

Die 6-Tage-Woche mit 48 Stunden ist in Deutschland vor allem ein gesetzlicher Höchstwert zum Arbeitsschutz, nicht die normale Arbeitswoche – und genau deshalb „lassen“ sich die...

Wie viele Stunden pro Woche darf eine geringfügig beschäftigte Kraft arbeiten?

Eine geringfügig beschäftigte Kraft darf nicht pauschal nur eine bestimmte Zahl Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend ist beim Minijob die Verdienstgrenze: Seit dem 1. Januar 2026 sind da...

Wie früh muss der Arbeitgeber bei einem befristeten Arbeitsvertrag mitteilen, ob er verlängert oder entfristet?

Es gibt in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Frist, wie lange vorher dein Arbeitgeber dir sagen muss, ob ein befristeter Vertrag verlängert oder entfristet wird. Läuft die Bef...