Ja – der Arbeitsvertrag des Vaters ändert sich nicht automatisch, aber seine Arbeitszeit und sein Einkommen können sich ändern, wenn er Pflegezeit oder Familienpflegezeit nutzt. K...
Arbeitsvertrag über 30 Stunden, aber nur 20 Stunden zugeteilt: Was kann ich tun?
Antwort vomWenn im Arbeitsvertrag **30 Stunden pro Woche** vereinbart sind, muss der Arbeitgeber dich grundsätzlich auch in diesem Umfang beschäftigen und bezahlen. Bekommt du nur etwa **20 Stunden** zugeteilt, kommen meist diese Punkte in Betracht: 1. **Arbeitsvertrag prüfen** Entscheidend ist, was genau vereinbart wurde: - feste Wochenarbeitszeit von 30 Stunden - Arbeit auf Abruf - Schichtsystem mit Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung 2. **Anspruch auf Vergütung kann trotzdem bestehen** Wenn du deine Arbeitskraft anbietest, der Arbeitgeber dir aber zu wenig Arbeit gibt, kann er sich im sogenannten **Annahmeverzug** befinden. Dann kann trotzdem Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten 30 Stunden bestehen. 3. **Arbeitskraft nachweisbar anbieten** Wichtig ist, dass du dokumentieren kannst, dass du arbeiten wolltest und verfügbar warst. Sinnvoll ist eine **schriftliche Mitteilung** an den Arbeitgeber, dass du entsprechend deines Vertrags mit 30 Wochenstunden eingesetzt werden möchtest. 4. **Schriftlich Klarstellung verlangen** Fordere schriftlich: - Einsatz entsprechend Vertrag - Nachzahlung der fehlenden Stunden, falls nicht bezahlt - Auskunft, warum nur 20 Stunden eingeplant werden 5. **Fristen beachten** In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen gibt es **Ausschlussfristen**. Dann müssen Lohnansprüche oft innerhalb von wenigen Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. 6. **Betriebsrat / Rechtsberatung** Gibt es einen Betriebsrat, sollte der eingeschaltet werden. Sonst: Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft. Gerade bei ausbleibender Bezahlung ist das wichtig. Kurz gesagt: **Bei vertraglich vereinbarten 30 Stunden darf der Arbeitgeber dich nicht einfach dauerhaft nur 20 Stunden einsetzen und nur diese bezahlen.** Du solltest die Ansprüche **sofort schriftlich geltend machen**. Musterformulierung: „Hiermit biete ich meine Arbeitsleistung im vertraglich vereinbarten Umfang von 30 Stunden pro Woche an. Ich bitte darum, mich entsprechend meines Arbeitsvertrags einzuplanen und etwaige Vergütungsdifferenzen auszugleichen.“ Wichtig: Das ist **keine individuelle Rechtsberatung**, aber arbeitsrechtlich kann hier durchaus ein **Anspruch auf die fehlende Vergütung** bestehen.
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