Mit einer Teilrente kannst du grundsätzlich noch Anspruch auf ALG I haben, aber nicht unbegrenzt: Bei einer Alters-Teilrente ruht das ALG I spätestens ab dem 4. Monat nach Entstehung des ALG...
Wo ist Arbeitslosengeld im SGB 3 geregelt?
Antwort vomArbeitslosengeld ist im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt, insbesondere in den §§ 136 bis 164. Diese Paragraphen behandeln die Voraussetzungen, die Höhe, die Dauer und die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Weitere Informationen findest du im SGB III, das online verfügbar ist, beispielsweise auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: [SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/).